Augen Laseroperation - diese Gefahren gibt es beim Lasern

Die Laseroperation der Augen birgt diverse Risiken, die beim Lasern berücksichtigt werden müssen. Die Nutzung von Korrekturgläsern, um Sehfehler zu beheben, bringt zwar Vorteile mit sich, aber auch erhebliche Nachteile. Brillen oder Kontaktlinsen können unerwünschte Abbildungsfehler verursachen und werden zudem nicht von allen Menschen gut vertragen. Sie können auch bei vielen sportlichen Aktivitäten wie Ballsportarten hinderlich sein. Deshalb wird refraktive Chirurgie immer häufiger als Alternative betrachtet. Ihr Ziel ist es, Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit durch einen kurzen operativen Eingriff zu korrigieren.


Trotz der vergleichsweise hohen Kosten gewinnt refraktive Chirurgie bei Menschen mit Sehfehlern zunehmend an Zustimmung. Jährlich entscheiden sich in Deutschland zwischen 100.000 und 150.000 Menschen für eine refraktive Laseroperation, und diese Zahl steigt. Um die Kosten zu senken, suchen einige Menschen auch im Ausland nach günstigeren Anbietern für Augenlaseroperationen, was jedoch nicht immer unproblematisch ist.


Die Risiken einer Laseroperation werden oft als gering eingeschätzt, sofern eine gründliche und hochwertige Voruntersuchung durchgeführt wird und die Indikationen vernünftig und korrekt gestellt werden. Dennoch sollten die Wörter "wenn" und "richtig" in einem Satz zu Bedenken geben, bevor man sich für einen in der Regel irreversiblen Eingriff am gesunden Auge entscheidet.


Seit dem Jahr 1985 sind Laserbehandlungen bekannt, und seit 1995 werden Lasik-Behandlungen durchgeführt. Erst jetzt werden die Langzeitfolgen einiger früher Behandlungen sichtbar, wie zum Beispiel die Entwicklung krankhafter Hornhautausstülpungen, bekannt als Keratektasien, welche die Sehkraft beeinträchtigen können. Diese Erkenntnisse haben dazu geführt, dass bestimmte Sehfehler, wie zum Beispiel extreme Kurzsichtigkeit von -15 Dioptrien, nicht mehr für eine Laserbehandlung in Betracht gezogen werden sollten. Die Sicherheit ohne Vorbehalt, frei von "wenn" und "richtig", findet man nur durch gezieltes Sehtraining.


Es ist unerlässlich, vor einer Entscheidung für eine Augenbehandlung eine gründliche augenärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Augenkrankheiten übersehen werden.

 

Die Voruntersuchung vor einer Laseroperation spielt eine entscheidende Rolle

Die Eignung für eine Laseroperation hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Voruntersuchung ab. Diese dient vor allem dazu, die Fehlsichtigkeit zu ermitteln, die Dicke der Hornhaut zu messen und Augenerkrankungen auszuschließen. Es wird empfohlen, dass Kontaktlinsenträger vor der Voruntersuchung für mindestens eine Woche (bei weichen Kontaktlinsen) oder zwei Wochen (bei harten Kontaktlinsen) keine Kontaktlinsen tragen.

Bei der Voruntersuchung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Anamnese: Erfassung der Krankengeschichte und Besprechung der gewünschten Sehkraft
  • Visus und Refraktion: Bestimmung der Fehlsichtigkeit
  • Pachymetrie: Messung der Hornhautdicke
  • Hornhauttopografie: Analyse der Form und Krümmung der Hornhaut
  • Pupillometrie: Messung der Pupillengröße
  • Tonometrie: Messung des Augeninnendrucks
  • Tränenfilm-Analyse: Bewertung der Zusammensetzung des Tränenfilms
  • Biometrie: Vermessung des Augapfels
  • Netzhautuntersuchung: Beurteilung des Zustands der Netzhaut

Generell sollte der Patient mindestens 18 Jahre alt sein, wobei Experten eher einMindestalter von 25 Jahren empfehlen. Zudem sollte die Fehlsichtigkeit seit mindestens zwei Jahren stabil sein.

 

Welche Personen sind für eine Laser-Augenbehandlung ungeeignet?

Es gibt bestimmte Gründe oder Ausschlusskriterien, die gegen eine Laserbehandlung sprechen. Dabei wird zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen unterschieden. In der Regel lassen absolute Kontraindikationen keine Ausnahmen zu. Wenn eine relative Kontraindikation vorliegt, liegt es im Ermessen des behandelnden Arztes.

Eine Hornhautdicke von weniger als 0,5 Millimetern macht eine zusätzliche Schwächung durch eine Laserbehandlung der Hornhaut unvertretbar. Auch Augenerkrankungen wie Makuladegeneration oder Glaukom sprechen gegen eine Laserbehandlung. Grauer Star gehört ebenfalls zu den Kontraindikationen, kann aber vor einer Laserbehandlung behandelt werden, um diese dann möglicherweise zu ermöglichen.


Zu den Kontraindikationen gehören neben bestehenden Augenerkrankungen auch Schwangerschaft sowie Erkrankungen wie Diabetes und Rheuma. Die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente kann je nach Art des Medikaments und seiner Wirkung ebenfalls ein Ausschlusskriterium für Laserbehandlungen sein.

Es wird offensichtlich, dass neben den üblichen Risiken einer Laserbehandlung unter günstigen Bedingungen ein zusätzliches Risiko besteht: eine fehlerhafte oder unzureichende Voruntersuchung.

Wenn eine krankhafte Vorwölbung der Hornhaut (Keratokonus) oder sehbehindernde Netzhauterkrankungen übersehen werden, kann dies nach einer Laserbehandlung schwerwiegende Folgen haben. Vor allem bei Behandlungen im Ausland solltest du sicherstellen, dass der dortige Gesundheitsstandard eingehalten wird. Frage dich auch, wie es zu erheblichen Preisunterschieden für dieselbe Behandlung kommen kann.
In den USA zum Beispiel ist für die Durchführung einer Laserbehandlung am Auge keine spezielle Qualifikation erforderlich, außer die des Arztes, unabhängig von seiner Fachrichtung. Ein Gynäkologe oder Kinderarzt kann nach dem Besuch von Wochenendseminaren der Laserhersteller bereits völlig legal eine Laserbehandlung durchführen. Wenn du dich für eine Augenoperation entscheidest, ist es unerlässlich, auf eine Augenklinik mit Fachärzten für Augenheilkunde und Augenoperationen zu achten. Weitere Qualifikationen in Europa sind der Titel "FEBO" (Fellow of the European Board of Ophthalmology), der von der Europäischen Fachgesellschaft für Augenheilkunde vergeben wird, sowie das Zertifikat "Zertifizierter Spezialist für spezielle plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie in der Augenheilkunde" (DOG/BVA-Zertifikat), die beide Vertrauen schaffen.


Erkundige dich außerdem, wie viele (erfolgreiche) Augenoperationen der Arzt bereits durchgeführt hat.

 

Welche Gefahren und potenziellen Konsequenzen birgt eine Laserbehandlung?

Auch wenn eine Sehstärke von 20/20 wiederhergestellt wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass keine anderen Probleme auftreten oder diese sogar erst durch die Laserbehandlung entstehen. Viele Patienten haben zum Beispiel nach einer Laserbehandlung Schwierigkeiten beim Sehen bei schwachem Licht oder in der Dunkelheit.

Nebenwirkungen können vorübergehend sein und einige Wochen bis Monate anhalten, aber auch dauerhafte Beeinträchtigungen sind möglich. Je höher die Fehlsichtigkeit ist, die korrigiert werden soll, desto wahrscheinlicher treten Nebenwirkungen auf.

 

Zu den temporären Nebenwirkungen gehören unter anderem:

  • Lichtempfindlichkeit: Erhöhte Sensibilität gegenüber Licht
  • Beeinträchtigte Nachtsicht: Verminderte Sehkraft bei Dämmerung und Blendeffekte bei Nacht
  • Fremdkörpergefühl im Auge
  • Trockenheitsgefühl
  • Leichte Unschärfe
  • Halos: Sichtbare Lichtphänomene und Lichtkreise um Lichtquellen
  • Beeinträchtigter Heilungsprozess: Zum Beispiel Infektionen oder Hornhautentzündungen
  • Doppelbilder und Schwindelgefühl: Wenn beide Augen im zeitlichen Abstand von mehreren Tagen behandelt werden, können vorübergehende Sehstörungen auftreten.

 

Zu den möglichen dauerhaften Nebenwirkungen gehören:

  • Chronisch trockene Augen: (Tränendrüsenausfall)
  • Keratektasie: Hohes Risiko einer Hornhautvorwölbung
  • Unter- oder Überkorrektur: Möglicherweise ist eine erneute Lasik erforderlich
  • Einschränkung des Sehkontrasts
  • Licht-Blendempfindlichkeit: Besonders nachts

 

Nach der Laserbehandlung gelten für den Patienten vorübergehend bestimmte Verhaltensregeln:

  • Keine Saunabesuche
  • Keine Augenkosmetik verwenden
  • Nicht an den Augen reiben oder kratzen
  • Nicht ins Schwimmbad gehen
  • Kein Wasser in die Augen lassen
  • Möglichst kein Schwitzen (kein aktiver Sport)

 

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